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Die bayerischen Hausärzte proben den Systemausstieg aus der
kassenärztlichen Vereinigung. Sollte dieser Schritt realisiert werden,
so handelte sich dabei um eine historische Zäsur mit bundesweiter
Signalwirkung, die auch für die politische Linke von Interesse ist.
Dabei passt ein solcher Schritt gut in die allgemeine Entwicklung des
Gesundheitswesens, die sich kurz auf den Nenner bringen lässt: Weg von
staatlich regulierter Gesundheitsversorgung – hin zum lukrativen
Gesundheitsmarkt und privater Absicherung. Um das Wesen der
Kassenärztlichen Vereinigung (KV) besser einschätzen zu können lohnt
sich ein kurzer Blick in die Geschichte der Gesundheitsversorgung in
Deutschland. Dabei sind für die aktuelle Diskussion insbesondere zwei
Aspekte interessant: Die Geschichte der KV und die Entwicklung der
Kassen.
Geschichte der Kassenärztliche Vereinigung (KV)
Zu Beginn der 30er Jahre des letzten Jahrhunderts entstanden die
kassenärztlichen Vereinigungen in Deutschland. Vorausgegangen waren
Auseinandersetzungen zwischen der Ärzteschaft, und den neu entstandenen
und immer einflussreicher werdenden Krankenkassen. Traditioneller Weise
war (und ist) die Versorgung der ‚Kassenpatienten’ innerhalb der
Ärzteschaft wenig beliebt, da eine Privatliquidation der Leistungen
wesentlich gewinnbringender ist. Die Gründung der Kassenärztlichen
Vereinigung stellt den Versuch dar den Krankenkassen eine ebenfalls
mächtige Organisation entgegen zu stellen. In der Selbstdarstellung der
KBV (Kassenärztliche Bundesvereinigung heißt das folgendermaßen: Die
Geschichte der KBV „... beginnt mit der Notverordnung durch die
Regierung Heinrich Brünings im Jahr 1932. Diese veranlasste die
flächendeckende Gründung der KVen und die Einführung des
Kollektivvertrags. Die vorausgehenden scharfen Auseinandersetzungen
zwischen Krankenkassen und Ärzten, die den Kassen im damaligen
Einzelvertragssystem weitgehend schutzlos ausgeliefert waren, sollten
so gestoppt werden.“ (1)
Ganz so schutzlos waren die Ärzte den Kassen nun doch nicht
ausgeliefert. Gewissermaßen als Vorläuferorganisation der
Kassenärztlichen Vereinigung war der Hartmannbund, bereits 1900 als
Standesorganisation der Ärzte zur ‚Wahrung ihrer wirtschaftlichen
Interessen’ gegründet worden. Von diesem wurde 1923 der reaktionäre
Berliner Ärztestreik organisiert. Insofern ist die als Körperschaft des
öffentlichen Rechts gegründete Kassenärztliche Vereinigung
gewissermaßen Ausdruck eines Kompromisses in der vorhergehenden
scharfen Auseinandersetzungen. Zu Recht wird sie von links kritisiert:
„Auch die heute wie ein Naturgesetz hingenommene Kassenärztliche
Vereinigung entstand so, eine Körperschaft mit Zwangsmitgliedschaft
aller Kassenärzte, in enger Verflechtung mit dem reaktionären
Hartmannbund und dem faktisch alleinigen Recht auf Erteilung der
Zulassung als Kassenarzt.“ (2) Es darf allerdings nicht vergessen
werden, dass die Kassenärzte mit ihrer Mitgliedschaft in der KV auch
ihr Streikrecht abgegeben haben und der Hartmannbund als eindeutige und
reaktionäre Standesvertretung natürlich an Einfluss verloren hat.
Während des Faschismus wurden die regionalen Strukturen der
Kassenärztlichen Vereinigung vereinheitlicht und dem zuständigen
Reichsministerium unterstellt. (3) In der Bundesrepublik wurde die
staatliche Einflussnahme auf die kassenärztliche Vereinigung
beibehalten. Sie firmiert heute als ‚Körperschaft des öffentlichen
Rechts’ und ist an die in den Sozialgesetzbüchern festgeschriebenen
Aufgaben gebunden. In erster Linie ist das der so genannte
‚Sicherstellungsauftrag’, d.h. die Sicherstellung der medizinischen
Versorgung der gesamten Bevölkerung. Darüber hinaus haben die
niedergelassenen Ärzte auf ihr Streikrecht verzichtet. Im Gegenzug wird
ihnen in der KV eine Selbstverwaltung zugestanden.
Entwicklung der Krankenkassen
Die Geschichte der Krankenkassen reicht bis ins frühe 19.Jhd. zurück,
als erste Unterstützungskassen der Gesellenvereinigungen entstanden.
Gesetzlich verankert wurden die Krankenversicherungen im Deutschen
Reich im Rahmen der Bismarck’schen Sozialgesetzgebung (’Gesetz
betreffend die Krankenversicherung der Arbeiter’, 1883). Das Gesetz
wurde von der SPD aufgrund seiner Unzulänglichkeit abgelehnt. 1911 trat
die Reichsversicherungsordnung (RVO) in Kraft. Diese regelte bis
1986(!) die Grundzüge der Krankenversicherung. „Die RVO ist die
Geburtsurkunde der Ortskrankenkassen, die Selbstverwaltung der Kassen
wurde zu Gunsten der Fabrikbesitzer und ihres Staates umgestaltet.“ (4)
Damit erhielten die Unternehmervertreter mehr Mitsprachemöglichkeit in
den bis dahin weitgehend selbst verwalteten Kassen. Der Beginn des 20.
Jahrhunderts war geprägt von teilweise dramatischen
Auseinandersetzungen zwischen den Krankenkassen auf der einen Seite und
der organisierten Ärzteschaft auf der anderen Seite. Auf den bereits
erwähnten Ärztestreik (5) reagierten die Kassen mit durchaus
fortschrittlichen Maßnahmen wie der Einrichtung von Ambulatorien mit
angestellten Ärzten. Ein Novum, nachdem die ambulante Versorgung bis
dahin praktisch ausschließlich in der Hand selbstständiger Hausärzte
lag. Solche fortschrittlichen Einrichtungen wurden jedoch spätestens
mit der Machtübertragung auf die Faschisten wieder beseitigt.
Seit der Befreiung vom Faschismus sind die Kassen paritätisch besetzt:
„In den Krankenkassen wurde nicht einmal das traditionelle
Leitungsschema mit zwei Dritteln Versichertenvertretern und einem
Drittel Unternehmervertreter wieder aufgegriffen, geschweige denn die
Verwaltung der Kassen in die Hände allein von Versichertenvertretern
gelegt (‚Arbeiterkassen in Arbeiterhand’). Nein, es wurde die heute für
so unantastbar erklärte und hoch gelobte ‚Parität’ eingeführt – eine
Niederlage der Arbeiterbewegung, die 1951 gegen den Widerstand von KPD,
SPD und Gewerkschaften durchgesetzt wurde.“ (6) Diese kurze Skizze der
geschichtlichen Entwicklung der gesetzlichen Krankenkassen soll in
diesem Rahmen genügen. Obwohl die Anzahl der Krankenkassen in den
letzten Jahren rückläufig ist, gibt es noch über 250 verschiedene
gesetzliche Krankenkassen (von den Privatkassen ganz zu schweigen)
Rückgabe der Kassenzulassung
Was bedeutet die Rückgabe der Zulassung? Formal verlieren damit die
Hausärzte die Berechtigung Kassenpatienten zu Lasten der gesetzlichen
Krankenversicherung zu behandeln. Das heißt die Behandlung der
Patienten erfolgt gegen Rechnung, wie bei privat versicherten
Patienten. Der Bayerische Hausärzteverband (BHÄV) (7), der die Aktion
organisiert, erhofft sich jedoch durch den flächendeckenden Ausstieg
Fakten zu schaffen, die die Krankenkassen nicht ignorieren können –
sprich, die Kassen sollen gezwungen werden fortan mit dem BHÄV Verträge
abzuschließen um die Ärztliche Versorgung der Bevölkerung aufrecht zu
erhalten. Ob diese Rechnung aufgeht hängt natürlich ganz entscheidend
davon ab, wie viele Hausärzte sich an der Rückgabe der Zulassung
beteiligen werden.
Am 31.01.2008 fanden sich nach Veranstalterangaben knapp 6000 der 9000
bayerischen Hausärzte zu einer Protestveranstaltung des BHÄV in
Nürnberg ein. Lautstark wurde von den Rednern - allen voran vom
BHÄV-Vorsitzenden Hoppentaler – die Rückgabe der Kassenzulassung
befürwortet. Es bleibt noch bis Juli 2008 Zeit für die Hausärzte ihre
Kassenzulassung zurückzugeben. Nur wenn jeweils mindestens 70% der
Hausärzte eines Bezirks zu diesem Schritt bereit sind, wird er auch
umgesetzt. Der Ärzteverband MEDI aus Baden-Württemberg begrüßt den
Schritt des BHÄV. MEDI hat ebenfalls ein Novum geschaffen. Erstmals hat
die AOK in Baden-Württemberg ihre Verträge nicht mit der dortigen KV,
sondern mit dem Verband MEDI ausgehandelt. Jetzt wollen sie dem
bayerischen Signal folgen: „Nach den bayerischen Hausärzten planen ...
auch die Kollegen in Baden-Württemberg die Rückgabe ihrer
Kassenzulassungen.“ (8) Der Grund dafür, dass gerade die südlichen
Bundesländer den Ausstieg planen ist wohl überwiegend den ab 2009
geplanten Ausgleichszahlungen geschuldet, mit dem das bisher bestehende
Einkommensgefälle zwischen den Bundesländern ausgeglichen werden soll.
Ebenfalls unterstützt wird die Aktion des BHÄV vom bereits erwähnten
Hartmannbund. Dessen Vorsitzender sprach gegenüber dem Deutschen
Ärzteblatt von einem „dramatischen Signal“ an die Politik.(9) Skeptisch
ist dagegen die Ärztegewerkschaft ‚Marburger Bund’, die die Streiks der
Klinikärzte organisiert hatte. Der Marburger Bund wendet sich dagegen,
dass die ärztlichen Körperschaften „beschädigt oder gar zerstört“
werden.(10) Auch der DGB meldet sich in der Debatte zu Wort. „Bayerns
DGB-Vorsitzender Fritz Schösser, der auch Vorsitzender des
Verwaltungsrates des AOK-Bundesverbandes ist, bezeichnete die Proteste
als »eine rücksichtslose Selbstinszenierung der Ärzteschaft« (...).
Nach seinen Angaben erhält ein niedergelassener Allgemeinmediziner im
Bundesdurchschnitt 175 000 Euro Honorar pro Jahr (11), wohingegen die
Beitragszahler nur 26 500 Euro verdienten. Vor diesem Hintergrund
sollten sich die Mediziner selbstkritisch fragen, ob der
Konfrontationskurs ihres Berufsverbandes seine Berechtigung habe,
mahnte Schösser.“ (12)
Versuch einer Standpunktbestimmung
Es mag sein, dass man einer Vereinigung wie der KV vom Standpunkt der
Arbeiterklasse prinzipiell keine Träne nachweinen muss. Dennoch ist es
meines Erachtens in der heutigen Situation ein Rückschritt, wenn die
als Kompromiss der Auseinandersetzung zwischen Kassen und
Ärztevertretern entstandene KV durch eine reine Standesvertretung wie
den BHÄV ersetzt wird. Darüber hinaus würden die Hausärzte damit ihr
Streikrecht wieder erhalten, auf das sie mit Gründung der KV verzichtet
haben. Bereits von Marx wurde der Ärztestreik als reaktionär abgelehnt.
Auch wenn die Ärztevertreter stets betonen, nur das Wohl des Patienten
im Auge zu haben, ist dieses Mittel sicher zur Durchsetzung der eigenen
wirtschaftlichen Interessen gedacht und nicht zur Optimierung der
Patientenversorgung. Als weitere Konsequenz eines Ausstiegs aus der KV
stünde auch die Bindung an die Sozialgesetzgebung zur Disposition.
Darin ist bislang die Sicherstellung der Versorgung der Bevölkerung
geregelt. Dieser so genannte ‚Sicherstellungsauftrag’ ginge dann auf
die Gesetzlichen Krankenkassen über.
Eine Lösung der Frage, wie die ärztliche Versorgung – unter den
gegebenen kapitalistischen Verhältnissen – am sinnvollsten organisiert
werden könnte ist selbstverständlich nicht isoliert von der gesamten
Gesundheitspolitik zu finden. Eine zentrale Forderung müsste in jedem
Fall die Zurückdrängung der Privatisierung im Gesundheitsbereich sein.
Die Ärzte betreffend hieße dies einerseits, die Kliniken auch für die
ambulante Versorgung zu öffnen. Damit könnte in städtischen Gebieten
ein Teil der hausärztlichen Versorgung ersetzt werden. In der DDR
erfüllten diese Aufgabe die Polikliniken, in der Weimarer Republik
waren es die o.g. Ambulatorien. Das System der vielen Kleinpraxen (und
damit Kleinunternehmer) würde damit verringert. Im ländlichen Bereich
könnten staatlich unterhaltene Arztpraxen mit staatlich (13)
angestelltem Personal statt der genannten Kleinpraxen eingerichtet
werden. Auch die Arbeitsbedingungen der Ärzte würden sich positiv
verändern mit geregelten Arbeitszeiten und geregeltem Einkommen.
Darüber hinaus würde sich auch der Klassencharakter – von Teilen – des
Ärztestandes ändern. Gerade in Anbetracht der Rolle die die Ärzte
während des Faschismus als willfährige Unterstützer oder aktive Täter
gespielt haben, eine nicht zu vernachlässigende Größe. (14)
Sollten die obigen Vorstellungen umgesetzt werden ist wohl ein
bürokratischer Haufen wie die KV durchaus verzichtbar. Es bleibt
allerdings zu bedenken, dass die Entwicklung derzeit ja genau die
umgekehrte Richtung nimmt. Die verschiedenen privaten Klinikbetreiber
kaufen in großem Stil Krankenhäuser und versuchen sich auch im Bereich
der ambulanten Versorgung (z.B. mit Medizinischen Versorgungszentren)
zu etablieren. Etwa ein Viertel der Kliniken befindet sich derzeit in
privater Trägerschaft. Tendenz stark steigend. Die beiden größten
Klinikketten, Asklepios und Rhön, verzeichneten 2006 einen Umsatz von
zusammen etwa 4 Mrd. €. Tendenz ebenfalls stark steigend. Angesichts
der Schwäche der Linkskräfte ist natürlich anzunehmen, dass sich diese
Entwicklung beschleunigen und durchsetzen wird. Der Kampf gegen die
Privatisierung der Gesundheitsversorgung ist nötig (und möglich, wie
das Beispiel Frankfurt a.M. zeigt (15) ). Auch für die Zwecke der
Klinikketten ist eine Einrichtung wie die KV mit ihren staatlich
festgelegten Regularien hinderlich. Ein Grund mehr sich unter den
gegebenen Umständen gegen den Ausstieg aus dem Kassenärztlichen System
zu wenden.
Anmerkungen
1: vgl. www.kbv.de
2:„Gesundheitsreform“, Arbeiterbund für den Wiederaufbau der KPD 2003, S.42
3: Die verbrecherische Rolle der Ärzteschaft während des Faschismus ist
wohl weitgehend bekannt und wird hier nicht näher ausgeführt.
4: „Gesundheitsreform“, Arbeiterbund für den Wiederaufbau der KPD 2003, S.40
5: Der Streik der niedergelassenen Ärzte wurde schon von Marx als reaktionär abgelehnt
5: „Gesundheitsreform“, Arbeiterbund für den Wiederaufbau der KPD 2003, S.43
7: Im Bayerischen Hausärzteverband sind ca. 7000 der ca. 9000 niedergelassenen Hausärzte Bayerns organisiert.
8: www.aerzteblatt.de/v4/news/news.asp?id=31261, Stand 04.02.2008
9: www.aerzteblatt.de/v4/news/news.asp?id=31241, Stand 04.02.2008
10: www.br-online.de/umwelt-gesundheit/thema/hausaerzteprotest/hintergrund.xml, Stand 30.01.2008
11: Diese Zahl ist zu hoch gegriffen. Nach Untersuchungen der Stiftung
Gesundheit lag 2006 das durchschnittliche Bruttojahreseinkommen aller
niedergelassenen Ärzte bei 117.500,- € bei einer durchschnittlichen
Wochenarbeitszeit von 56 Stunden. Quelle:
www.stiftung-Gesundheit.de/PDF/studien/Studie_Aerzte_im_Zukunftsmarkt_Gesundheit-2006.pdf,
Stand 04.02.2008
12: www.linie1-magazin.de/linie1/index.php?rubrik=news&ressort=&id=9671, Stand 04.02.2008
13: Die Organisierung solcher Praxen in staatlicher, kommunaler oder in
der Hand der Krankenkassen ist m.E. sekundär. Wichtig ist v.a. die
privatwirtschaftliche Struktur der Praxen zu verlassen.
14: Andere notwendige Veränderungen im Gesundheitswesen seien hier nur
stichwortartig angemerkt. Abschaffung der Privatversicherungen
(Allenfalls Zusatzversicherung), Vereinheitlichung der Gesetzlichen
Kassen mit Pflichtmitgliedschaft für Alle, , Abschaffung der
Beitragsdeckelung, Heranziehung aller Einkommensarten zur Ermittlung
der Kassenbeiträge, Abschaffung der Zuzahlungen, Rücküberführung der
Privatisierten Kliniken in kommunale oder staatliche Hand.
15: Durch ihren Widerstand konnten Personalrat, ver.di-Mitglieder im
Betrieb und Beschäftigte der städtischen Kliniken Frankfurt a.M. -
Höchst die Privatisierung gemeinsam verhindern.
Vgl junge Welt v. 17.12.2007
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