Ein Prozeß in Rosenheim
Rassismus und Antisemitismus kein Problem?


Wegen vorsätzlicher Körperverletzung in Tateinheit mit Beleidigung und Hausfriedensbruch wurde am Montag den 17.01.05 ein 40-jähriger Ingenieur vom Rosenheimer Amtsgericht zu einer Geldstrafe von 110 Tagessätzen zu 45 Euro plus Übernahme der Verfahrenskosten verurteilt. In ihrer Urteilsbegründung hielt Richterin Katharina Honsell dem Angeklagten zugute, dass er sich „möglicherweise als Jude in Deutschland verfolgt fühle“.

Dieser Strafmilderungsgrund ist in zweierlei Hinsicht paradox: Damit wird die Behauptung aufgestellt, dass es in Deutschland keinen Antisemitismus gäbe und es höchstens eine „jüdische Narretei“ sei, sich so etwas laufend einzubilden. Auch der Staatsanwalt deutete bezüglich des Angeklagten an, „er hätte wohl einen leichten Komplex in dieser Frage“. Damit hat das Rosenheimer Amtsgericht jegliche bundesdeutsche Realität ausgeblendet. Die steigende Zahl antisemitischer Straftaten und die Zunahme antisemitischer Meinungen in Deutschland ist an dem Gericht in Rosenheim wohl vorbei gegangen. Näher liegt die Vermutung, dass diese Tatsachen bewußt ausgeblendet wurden.


Das Verfahren

Im März 2004 hatte der Angeklagte mit einem Zahnarzt einen Streit wegen einer „Kassenärztlichen Bescheinigung“ bezüglich einer Paradontosebehandlung. Im Rahmen der ersten Auseinandersetzung zwischen Patient und Arzt soll der Zahnarzt nach Angaben des Angeklagten gesagt haben: „Suchen Sie sich einen anderen Arzt, sie können ja nicht mal richtig deutsch“. Daraufhin hat der Angeklagte „den Herrn Doktor einen Rassisten genannt“. Der Angeklagte erläutert weiter, hierauf folgend „schubste mich der Kläger, was ich mir nicht einfach so gefallen ließ“. Die Richterin wies darauf hin, dass nach ihrer Meinung „der Vorwurf des Klägers, wenn er denn so gemacht wurde, keine Beleidigung darstelle, aber die Bezeichnung Rassist ist eine Beleidigung.“

Auf der Straße viel dem Beklagten ein, dass er noch eine Kopie der 10-Euro-Gebühr benötige und er begab sich wieder in die Arztpraxis. Dort soll nach Aussage des Beklagten, der Arzt ihm eine Kopie gemacht haben und ihn mit dem Wort „Judenbande“ beleidigt haben. Richterin Honsell bemerkte hierzu: „Ich bin mir nicht sicher, ob die Bezeichnung „Judenbande“ eine Beleidigung darstellt.“ Weiter war von einem neuerlich erregten Wortwechsel und körperlichen Auseinandersetzungen in der Praxis des Klägers die Rede. Der Angeklagte soll dem Arzt mit einer Beschwerde bei der „Kassenärztlichen Vereinigung“ gedroht haben. Später hat der Zahnarzt den Angeklagten nochmals in seine Praxis gebeten um wie er sagte „den Streit zu beenden“. Dabei kam es wieder zu verbalen und körperlichen Auseinandersetzungen.


Der Arzt und seine Assistentin

Der Arzt schilderte in seiner Einlassung die Vorgänge gänzlich anders als der Angeklagte. Der Herr Doktor meinte den Patienten nur „als unangenehm empfunden zu haben“. An rassistische Sprüche von eigener Seite könne er sich nicht erinnern. Er gestand aber zu, dem Angeklagten empfohlen zu haben, „sich ein anderes Land zu suchen, wenn es ihm in Deutschland nicht gefalle.“ Von der Aggressivität des Angeklagten sei er überrascht gewesen, vor allem von der Argumentation des Angeklagten: „Ihr Deutschen habt meine Verwandten vergaßt“. Die Angestellte des Zahnarztes bestätigte im wesentlichen die Argumentation ihres Brötchengebers. Allerdings ergaben sich zeitliche und räumliche Differenzen zur Aussage des Arztes. (Wer war wann wo, wer hat wie geschlagen usw.)


Ein zweifelhaftes Urteil

Verteidiger Christian Wachter plädierte auf „Freispruch“, denn die Aussagen des Klägers und „der Zeugin der Zahnarzthelferin passen nicht zusammen“. Nach den Worten des Verteidigers, seien „die Einlassungen seines Mandanten nicht widerlegt worden“. Der Angeklagte sagte in seinem Schlußwort: „Ich bilde mir den Antisemitismus nicht ein, ich halte an meiner Darstellung fest und nebenbei bemerkt, machte ich den Kläger nicht für den Tod meiner Verwandten verantwortlich, denn er ist noch weit unter dem 80-zigstem Lebensjahr“. Dennoch verurteilte das Gericht den Angeklagten relativ hart, obwohl in Wahrheit nur Aussage gegen Aussage stand. Richterin Honsell wertete die Widersprüchlichkeit in den Aussagen der Zeugen als besonders „glaubwürdig“.

Interessant war, dass in einer Stadt wie Rosenheim eine Richterin Rassismus bei einem angesehenen Bürger grundsätzlich ausschloß. Sie stellte keine grundsätzlichen Fragen in diese Richtung. Ob es Ihr wohl entgangen ist, dass in Rosenheim schon in den achtziger Jahren die faschistoiden Republikaner mit fast 20% ihre bundesweite Hochburg hatten? In ihrer Urteilsbegründung erklärte sie, „auch Juden müssen sich benehmen“. Wie kommt man nur auf einen solchen Gedanken in einem normalen Strafprozeß? Der Verurteilte geht in Berufung zum Landgericht Traunstein.


Max Brym